Öffentliche Auftraggeber sind Institutionen oder Organisationen, die öffentliche Mittel nutzen, um Güter, Dienstleistungen oder Bauleistungen zu beschaffen. Sie unterliegen gesetzlichen Vergabevorschriften, die Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung sicherstellen. Sie sind im deutschen Vergaberecht sowie in EU-Richtlinien verankert und gewährleisten den effizienten Einsatz von Steuergeldern.
Zu den öffentlichen Auftraggebern gehören Bund, Länder und Kommunen sowie deren Behörden und Verwaltungen. Auch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die überwiegend durch öffentliche Gelder finanziert oder staatlich kontrolliert werden, fallen darunter. Beispiele sind Hochschulen, Krankenhäuser oder kommunale Unternehmen. Ebenso können Organisationen, die Aufgaben im öffentlichen Interesse übernehmen, unter bestimmten Voraussetzungen in diese Kategorie fallen.
Ab einer bestimmten Auftragsgröße besteht die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung. Dadurch erhalten Unternehmen die Möglichkeit, sich zu bewerben und ihre Leistungen im Wettbewerb anzubieten. Das wirtschaftlichste Angebot wird ausgewählt, wobei neben dem Preis auch qualitative Aspekte berücksichtigt werden.
Die Vergaberegeln sichern einen fairen Marktzugang und fördern nachhaltige Beschaffungslösungen. Institutionen mit dieser Aufgabe sind verpflichtet, Steuermittel rechtssicher und effizient einzusetzen. Ihre Arbeit erfordert die Einhaltung rechtlicher Standards und einen transparenten Beschaffungsprozess, um die Interessen der Allgemeinheit zu schützen.
