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Die Bauabnahme ist ein zentraler Schritt im Bauprozess. Der Bauherr oder ein Sachverständiger übernimmt dabei das fertiggestellte Bauwerk offiziell. Mit der Abnahme geht die Verantwortung vom Bauunternehmen auf den Bauherrn über. Sie hat sowohl rechtliche als auch praktische Bedeutung. Der Bauherr bestätigt, dass die Bauleistungen vertragsgemäß erbracht wurden und keine wesentlichen Mängel vorliegen.

Die Abnahme erfolgt meist nach Abschluss aller Bauarbeiten, kann aber auch abschnittsweise oder für einzelne Gewerke durchgeführt werden. Dabei wird die Bauausführung auf Qualität, Funktionalität und Übereinstimmung mit Bauplänen sowie Vorschriften geprüft. Festgestellte Mängel oder Abweichungen hält man im Abnahmeprotokoll fest. Dieses dient als Grundlage für Nachbesserungen.

Mit der Bauabnahme treten wichtige rechtliche Folgen ein. Die Gefahrtragung geht auf den Bauherrn über. Schäden nach der Abnahme trägt nun er, nicht mehr das Bauunternehmen. Zudem beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die in der Regel fünf Jahre beträgt. Nachträglich entdeckte Mängel müssen innerhalb dieser Frist gemeldet werden.

Die Bauabnahme ist ein entscheidender Meilenstein. Sie bestätigt die vertragsgemäße Erstellung des Bauwerks und bildet den offiziellen Abschluss der Bauphase.

Bauabnahme
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