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Herstellungskosten sind ein betriebswirtschaftlicher Begriff, der die Kosten umfasst, die durch die Produktion oder Erstellung eines Vermögensgegenstandes entstehen. Sie stellen die Grundlage für die Bewertung von hergestellten Gütern oder Projekten in der Buchführung dar und spielen eine zentrale Rolle in der Kosten- und Leistungsrechnung. Herstellungskosten setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die direkt oder indirekt mit der Produktion zusammenhängen.

Zu den direkten Herstellungskosten gehören vor allem Materialkosten und Fertigungskosten. Materialkosten umfassen die Kosten für Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe, die in das hergestellte Produkt eingehen. Fertigungskosten beinhalten beispielsweise die Löhne der Produktionsmitarbeiter sowie die Maschinenlaufzeiten, die unmittelbar mit der Produktion verbunden sind. Indirekte Kosten, wie Gemeinkosten für Strom, Heizung oder Miete der Produktionshalle, können ebenfalls Teil der Herstellungskosten sein, sofern sie der Produktion zugeordnet werden können.

In der Rechnungslegung und im Steuerrecht spielen Herstellungskosten eine wichtige Rolle. Sie sind maßgeblich für die Bewertung von Vermögensgegenständen, wie sie in der Bilanz ausgewiesen werden. Nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Handelsgesetzbuch (HGB), sind bestimmte Bestandteile der Herstellungskosten verpflichtend einzubeziehen, während andere optional hinzugerechnet werden können, wie beispielsweise die kalkulatorischen Zinsen auf Eigenkapital.

Die korrekte Ermittlung der Herstellungskosten ist essenziell für die wirtschaftliche Steuerung eines Unternehmens. Sie beeinflusst nicht nur die Preiskalkulation und die Bewertung von Lagerbeständen, sondern auch die Ermittlung von Gewinnen. Eine genaue Analyse und Zuordnung der Kosten sorgt für Transparenz und hilft Unternehmen, ihre Produktion effizient zu gestalten.

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