Die Schlussrechnung spielt eine zentrale Rolle im Bauwesen, Handwerk und Projektmanagement. Sie bildet den letzten Schritt der Abrechnung eines Auftrags und wird erstellt, sobald alle vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.
Im Mittelpunkt steht eine präzise und nachvollziehbare Aufstellung sämtlicher ausgeführter Arbeiten samt der dazugehörigen Kosten. Dabei berücksichtigt die Schlussrechnung nicht nur die ursprünglich vereinbarten Leistungen, sondern auch alle im Projektverlauf hinzugekommenen Zusatzarbeiten.
Ziel ist es, für Transparenz zu sorgen und eine faire, vollständige Abrechnung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu ermöglichen. Grundlage für die Schlussrechnung sind in der Regel das Angebot, die Auftragsbestätigung und das Leistungsverzeichnis. Änderungen wie zusätzliche Leistungen oder Mengenabweichungen müssen klar dokumentiert und nachvollziehbar begründet sein. Nur so lässt sich der finale Rechnungsbetrag schlüssig und transparent darstellen.
Die Schlussrechnung hat darüber hinaus eine rechtliche Funktion: Sie markiert das Ende der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung und leitet oft die Verjährungsfristen ein. Im Bauwesen etwa schreibt § 14 VOB/B vor, dass eine Schlussrechnung prüfbar sein muss. Das bedeutet, dass alle Angaben so klar und vollständig sein müssen, dass der Auftraggeber sie sachlich und rechnerisch überprüfen kann. Fehlerhafte oder unvollständige Abrechnungen können zu Zahlungsvorbehalten oder sogar zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Insgesamt stellt die Schlussrechnung ein wichtiges Instrument dar, um ein Projekt auch finanziell sauber abzuschließen. Sie sorgt für Klarheit, schützt beide Vertragsparteien und schafft eine belastbare Grundlage für die abschließende Zahlung sowie die Beilegung etwaiger offener Fragen.
