Die Erschließung von Baugebieten durch Krätz-Bau in Dillingen

Bei der Erschließung eines Baugebiets handelt es sich um alle baulichen Maßnahmen zur Herstellung von Grundstücken. Dabei ist besonders auch auf rechtliche Besonderheiten zu achten. Die Baulanderschließung ist mit Aufwand verbunden. Häufig übernimmt die Gemeinde oder Stadt die Erschließung des Baugebiets und verlangt dann vom Grundstückskäufer einen Erschließungsbeitrag. Dazu zählen neben dem Anschluss an das Straßen- und Wegenetzt auf die Einbindung an das Versorgungs- und Entsorgungsnetzwerk der Stadt. Die Erschließung für Ihr Bauvorhaben übernimmt zuverlässig Ihr Generalunternehmer Krätz-Bau in Dillingen. Ein Bauvorhaben kann nämlich erst starten, sobald die Bebaubarkeit gegeben ist. Das heißt, die Erschließungsanlagen müssen laut Baugesetzbuch vorhanden sein. Bevor man mit den Bauarbeiten beginnt, muss also eine Vorauserschließung erfolgt sein.

Baulanderschließung und technische Gegebenheiten beachten

Häufig sprich man auch von Baulanderschließung. Denn dann sind alles Voraussetzungen erfüllt, um das Grundstück zu bebauen. Bevor ein Bauerwartungsland zum Baugebiet wird, müssen die Auflagen für die Baulanderschließung erfüllt sein. Daher zählt man auch das Schaffen von Zuwegen zur Erschließung. Auch das Schaffen von Forststraßen, Feldwegen oder Wanderwegen fällt darunter und wird durch den Generalunternehmer Krätz-Bau in Dillingen mit Expertise und Erfahrung durchgeführt. Stets zu Ihrer Zufriedenheit und unter Einhaltung aller rechtlichen Gegebenheiten. Zu sozialen Erschließungen zählen Kinderspielstätten wie Spielplätze. Am wichtigsten ist die technische Erschließung, dabei müssen Versorgungsleitungen für Strom, Gas oder Fernwärme verlegt werden. Auch Telefon- und Internetkabel sowie Kabelfernseh-Leitungen gehören dazu.

Erschließungskosten vorher mit bedenken

Die Verkehrserschließung ist dabei der aufwendigste Bereich. Denn neben öffentlichen Straßen kann man auch private Wege erschließen. Hier unterscheidet man zwischen öffentlicher und privater Erschließung. Die öffentliche Erschließung beschäftigt sich mit allem, was bis zur Grundstücksgrenze verlegt werden muss. Die Private hingegen umfasst alles von der Grundstücksgrenze ins Haus. Die Kosten dafür variieren stark von Region zu Region. Offiziell darf die Kommune oder Stadt circa 70-90% der Erschließungskosten verrechnen. Bedenken Sie das frühzeitig bei der Finanzierung. Bei Fragen zur Erschließung stehen wir Ihnen bei Krätz-Bau gerne zur Seite.