Was und wer ist ein Bauherr?

In den Bauordnungen der Länder findet man die genaue Definition des Begriff Bauherr. Kurz gesagt, die Person – oder Firma – die das Bauvorhaben bezahlt und rechtlich, sowie wirtschaftlich dafür verantwortlich ist. Die Baufirma Krätz-Bau aus Dillingen ist ein klassischer Bauherr nach dieser Definition. Denn auch Sie bereitet Bauvorhaben auf eigene Verantwortung vor, als auch als Auftraggeber. Der Bauherr bestimmt den Bauleiter, den Architekten als auch alle am Bau beteiligten. Natürlich auch über den Ingenieur und die Baufachleute. Das heißt, alle an dem Bauvorhaben beteiligten Gewerke und Handwerker. Alle Beantragungen zum Bau des Projektes, sprich alle Anträge und Nachweise gehören zu den Pflichten des Bauherren. Zusätzlich ist er natürlich für die Abnahme des Bauvorhabens nach Fertigstellung verantwortlich.

Die Aufgaben des Bauherren

Der Bauherr bereitet ein projektiertes Bauvorhaben vor, führt es aus, oder veranlasst den Bau auf eigene oder auch fremde Rechnung. Die Verantwortung, die er dabei trägt, ist immens. Aufgrund jahrelanger Erfahrung ist das für uns bei Krätz-Bau aber nichts neues. Der Bauherr ist erster Ansprechpartner bei der Bauaufsichtsbehörde. Sämtliche Anzeigen, Vorlagen als auch Anträge hat der Bauherr zu verantworten. Normalerweise überlässt er das operative aber einem Architekten. Das Thema Sicherheit ist das wichtigste Thema eines jeden Bauherren. Angefangen von der Sicherheit am Bau bis hin zum gesamten Bauvorhaben. Zudem ist er auch dafür verantwortlich für die von Ihm beauftragten Architekten und Bauleiter.

Bauherr oder Auftraggeber

Als Bauherr muss man das errichtete Gebäude natürlich nicht selbst nutzen. Sehr oft wird des sogar von dritten genutzt. In diesen Fällen stimmt sich der Bauherr mit seinem Auftraggeber über die Ziele des zu errichtendem Gebäude ab. Viele Bauherren beauftragen für diese Planungsphase einen Architekten, so auch die Baufirma Krätz-Bau aus Dillingen, die viele Projekte mit Ihren Architekten durchgeplant haben. Zusammen mit dem Architekten werden zuerst die Leistungsphasen 1 bis 3 der sogenannten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die Bauplanung vorbereitet. Hier sind vor allem erst mal die funktionalen Aspekte wie die Festlegung der Größe, der Nutzungsart, des Raumbedarfs als auch alle gestalterischen Themen wie Gebäudeform, Materialien und Baustoffe im Vordergrund. Der zeitliche Aspekt ist der nächste Punkt, der diese Leistungsphasen vervollständigt. Hier wird in aller Regel der Baubeginn, alle weiteren aufeinanderfolgenden Gewerke als auch das Bauende mit dem voraussichtlichem Nutzungsbeginn definiert.