Was ist die Aufgabe eines Architekten von Krätz-Bau aus Dillingen?

Ein Bauvorhaben wird von Anfang bis Ende von einem Architekten begleitet. Also von den ersten Planungsüberlegungen bis zur Abnahme. Als erstes erstellt der Architekt alle notwendigen Unterlagen und Zeichnungen für einen Bauantrag. Dazu gehören auch diverse Ausführungspläne und Details für die Wandaufbauten als auch alle notwendigen Anschlüsse. Die Baufirma Krätz-Bau aus Dillingen hat mit Ihren Architekten grundsätzlich das gesamte Bauvorhaben im Blick. Die Architekten der Baufirma Krätz-Bau aus Dillingen übernehmen die volle Bauüberwachung. Das bedeutet, daß Sie alle Gewerke aufeinander abstimmen, und dafür sorge tragen, daß auch alle sauber arbeiten. Zudem auch alle Zeitpläne für jeden einzelnen Bauabschnitt im Auge haben. Außerdem kann es auch sein, dass der Architekt sich für den Bauherren auch um die Ausschreibungen und die Kostenplanung kümmert.

Der Architekt als Berater und Planer

Nach der amtlichen Definition für den Beruf Architekt ist es egal, ob es sich um beim Bauprojekt um privates Wohnhaus, Bürogebäude oder Produktionshalle handelt. Die Baufirma Krätz-Bau aus Dillingen bildet mit seinen Architekten die Schnittstelle zwischen allen anderen Beteiligten eines Bauvorhabens. Beginnend mit der Grundlagenermittlung und Gesprächen mit Ihnen startet der Architekt seine Arbeit. So macht er sich ein allgemeines Bild bezüglich des Bauvorhabens. Nach den Gesprächen geht der Architekt in die erste Planungsrunde. Die sogenannte Vorplanung. Hierbei ist vor allem auch die erste Kosteneinschätzung sehr wichtig. Wenn sich alle einig sind, kommt der nächste Planungsschritt, die Genehmigungsphase. Hier erstellt der Architekt Pläne, in denen bereits die baurechtlichen Bestimmungen eingearbeitet sind. Unterlagen für den Bauantrag und für mögliche Forderungen sind ebenfalls enthalten. Die letzte Phase ist die Ausführungsplanung. Hier werden alle Materialien und Baustoffe für das Bauvorhaben festgelegt, und detaillierte Pläne für die Handwerker angefertigt.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Damit der Architekt nicht einfach irgendwas abrechnet, findet sich in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure die verbindliche Festlegung aller Leistungen und der dazugehörigen Preise. Kurz genannt auch die HAOI. Insgesamt, errechnet sich das komplette Honorar des Architekten aus der Honorarzone als auch der anrechenbaren Kosten. Innerhalb der Honorarzone werden die Aufwandskriterien durch Mindest- als auch Höchstsätze eingegrenzt. Die einzelnen Zonen werden dann nach dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad eingeteilt.
Beispielsweise die Kosten für die Errichtung des Gebäudes, sind dann in den anrechenbaren Kosten zu finden. Natürlich gibt es auch weitere Kosten, die aber nur teilweise anrechenbar sind.